Kindergeld
Markus Niesen | 8. Jun 2005 | Finanzen
Mit der Geburt ihres Kindes erhalten Eltern einen Anspruch auf Kindergeld.
Die Beantragung des Kindergeldes ist einfach: es sind nur wenige Voraus-setzungen zu erfüllen und das Antragsformular umfasst lediglich zwei Seiten. Der Antrag muß in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Das Merkblatt zum Kindergeld und das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Standesamt während der Geburtsanzeige.
Das ausgefüllte Formular müssen Sie an die für Sie zuständige Familienkasse schicken. Diese befindet sich in der Regel in Ihrem nächstgelegenen Arbeitsamt, heutzutage auch Agentur für Arbeit genannt. Die für Sie zuständige Dienststelle können Sie online unter familienkasse.de ermitteln.
Wenn Sie das Antragsformular bereits vor der Geburt Ihres Kindes ausfüllen wollen, können Sie sich das Merkblatt und das Formular auch herunterladen.
Sie können das ausgefüllte Formular allerdings erst nach der Geburt Ihres Kindes abschicken, da Sie von Ihrem Standesamt eine Kopie der Geburtsurkunde beifügen müssen.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen entscheidet die Familienkasse meist innerhalb weniger Tage, ob Ihrem Antrag entsprochen werden kann. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, gegen den Sie im Falle einer Ablehnung auch noch Widerspruch einlegen können.
Alles in allem ist das Kindergeld die am einfachsten zu beantragende Unterstützungsleistung des Staates, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!
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