Erziehungsgeld
Markus Niesen | 15. Jun 2005 | Finanzen
Das Erziehungsgeld ist neben dem Kindergeld die zweite wichtige Unter-stützungsleistung für junge Eltern. Informationen hierzu findet man auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Von dort kann man sich auch eine Informationsbroschüre zum Erziehungsgeld auf den eigenen Rechner herunterladen.
Einen guten Text zum Bundeserziehungsgeld gibt es auch bei der Bayerischen Verwaltung für Versorgung und Familienförderung. Dieser ist gut strukturiert und etwas leichter zu verstehen. Wenn Sie in Bayern wohnen, können Sie auf der gleichen Webseite auch einen Online-Antrag für das Erziehungsgeld stellen.
Im Gegensatz zum Kindergeld, welches nahzu allen Eltern zusteht und bei dessen Beantragung es nur wenige Voraussetzungen zu erfüllen gibt, gibt es beim Erziehungsgeld einige Hürden zu nehmen:
Erziehungsgeld erhalten nur Mütter oder Väter, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.
Wenn - wie in vielen Fällen - die Mutter nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt und nicht mehr arbeiten geht, hat sie zunächst einmal Anspruch auf die Zahlung von Erziehungsgeld.
Das Erziehungsgeld ist jedoch einkommensabhängig und wird nur dann gezahlt, wenn die Eltern im Jahr vor der Geburt des Kindes zusammen nicht mehr als 30.000,- € verdient haben. In diesem Fall wird in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes der Höchstbetrag von monatlich 300,- € gezahlt.
Ab dem 7. Lebensmonat gibt es das volle Erziehungsgeld nur noch dann, wenn das Jahresnettoeinkommen der Eltern im Vorjahr der Geburt 16.500,- € nicht überschritten hat. Lag dieses höher, so wird das Erziehungsgeld geringer ausfallen. Die Formel für diese Minderung kann man im Anhang obiger Broschüre nachlesen.
Das Erziehungsgeld in Höhe des monatlichen Regelbetrages von 300,- € wird nur während der ersten 24 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Alternativ kann man sich bei der Antragstellung aber auch entscheiden, dass man ein erhöhtes monatliches Erziehungsgeld in Höhe von 450,- € erhalten will, welches dann aber nur während der ersten 12 Lebensmonate des Kindes gezahlt wird. Die zweite Variante bezeichnet man als Budget-Angebot.
Achtung: Bei der Budget-Variante gilt die Einkommensgrenze von 22.086,- €! Da eine einmal getroffene Entscheidung für die Regelleistung oder für die Budget-Variante nicht nachträglich noch einmal geändert werden kann, sollte man sich genau überlegen, welche Variante man letztendlich wählt. Lassen Sie sich daher im Vorfeld der Antragsstellung in jedem Fall von der für Sie zuständigen Stelle (die Adresse finden Sie in obiger Broschüre) ausführlich beraten!
Die Antragstellung beim Erziehungsgeld ist weit aufwändiger als beim Kindergeld. Das Formular ist komplexer und man muss weitaus mehr Unterlagen einreichen. Oft fordern die zuständigen Sachbearbeiter ergänzende Dokumente noch nach oder bitten um weitere Erklärungen zum Antrag.
Aber der ganze Aufwand lohnt sich: wenn man unter die Einkommensgrenzen fällt, dann erhält man bei der Regelleistung im Laufe der ersten beiden Lebensjahre des Kindes insgesamt 7.200,- €. Bei der Budget-Variante erhält man immerhin noch 5.400,- €. Die wenigen Stunden Arbeit, die man zum Verständnis der Materie und zum Ausfüllen der Formulare aufbringen muss, sind also wirklich gut bezahlt! ![]()
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1 Kommentar
Auf der Seite www.elterngeld.net findet man weitere Details zum Elterngeld.
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