Mutterschaftsgeld
Markus Niesen | 22. Jun 2005 | Finanzen
Das Mutterschaftsgeld ist neben dem Kindergeld und dem Erziehungsgeld die dritte finanzielle Komponente, mit denen sich angehende Eltern beschäftigen sollten. Die offizielle Informationsbroschüre zum Mutterschutzgesetz und zum Mutterschaftsgeld kann man sich von der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herunterladen.
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen in Deutschland. Es schützt Mutter und Kind vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz, es regelt den Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und es sichert eben auch in Form des Mutterschaftsgeldes das bisherige Einkommen während des Beschäftigungsverbotes.
Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Geburt ihres Babys nicht arbeiten. Damit sie während dieser Zeit keinen Verdienstausfall erleiden haben sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe ihres bisherigen Nettogehalts.
Das Mutterschaftsgeld wird gemeinsam von der Krankenkasse (bis zu 13,- € pro Tag) und dem Arbeitgeber (dieser übernimmt die Differenz zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt der letzten 3 Monate vor der Geburt) bezahlt. Die Zahlung des Mutterschaftsgeldes muss bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.
Hausfrauen erhalten kein Mutterschaftsgeld; Arbeitslose erhalten es nur in Höhe ihres Arbeitslosenbezuges.
Geringfügig Beschäftigte erhalten keinen Tagessatz von der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber, sondern stattdessen einmalig nur 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Ein Merkblatt beschreibt den genaueren Ablauf und das Antragsformular steht zum Download bereit. Das Bundesversicherungsamt ist auch bei Privatversicherten zuständig.
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