Ausbildungsversicherung
Markus Niesen | 28. Jul 2005 | Finanzen
Nette Omas, aber auch vorausplanende Väter, denken bei der Geburt eines Kindes gleich an eine Ausbildungsversicherung.
Die Idee ist auch zu verlockend: bei den Unsummen, die heutzutage ein Hochschulstudium verschlingen kann, macht es durchaus Sinn, früh genug mit dem Sparen anzufangen.
Sollte das Kind später einmal nicht studieren wollen, dann kann das angesparte Geld aus der Ausbildungsversicherung auch für die erste eigene Wohnungseinrichtung oder einen fahrbaren Untersatz verwendet werden.
Eine schnelle Suche in einer beliebigen Suchmaschine listet unzählige Versicherungsanbieter, die eine Ausbildungs-versicherung im Angebot haben. Es handelt sich dabei um eine besondere Form der Kapitallebensversicherung. Das zugrundeliegende Prinzip ist fast überall identisch:
- Über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren wird Monat für Monat eine bestimmte Summe einbezahlt.
- Zum Ende des Einzahlungszeitraums wird das angesparte Geld und eine Überschussbeteiligung an das Kind ausbezahlt.
- Wenn der Versicherungsnehmer (der Einzahler) während der Laufzeit verstirbt, dann wird die Versicherung beitragsfrei gestellt. Hierdurch ändert sich die abgeschlossene Versicherungssumme nicht.
- Wenn das Kind während der Laufzeit verstirbt, dann werden die aufgelaufenen Beiträge an den Versicherungsnehmer ausbezahlt.
Bei der Ausbildungsversicherung handelt es sich also im Prinzip um eine Lebensversicherung, die mit einer Geldanlage kombiniert wird.
Wie bei allen Anlageformen ist daher auch beim Abschluß einer Ausbildungsversicherung die Gesamtrendite entscheidend. Durch die Verbindung von Versicherungs- und Sparanteil können sich gerade bei einer Ausbildungsversicherung durchaus auch schlechte Renditen ergeben.
Es kann daher besser sein, zur Risikoabsicherung auf eine günstige Risikolebensversicherung zurückzugreifen und gleichzeitig den dann noch vorhandenen Sparbetrag in einen Fonds oder festverzinsliche Wertpapiere anzulegen.
In jedem Fall ist auch die steuerliche Komponente der jeweils gewählten Anlageform zu berücksichtigen.
Weitere Informationen halten die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest bereit. Ein ausführliches Gespräch mit dem eigenen Steuerberater ist ebenso zu empfehlen.
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