Haftstrafe im Inzest-Prozess
Markus Niesen | 12. Nov 2005 | Gesundheit
Im Leipziger Inzest-Prozess kam es in dieser Woche zum finalen Urteil. Das Verfahren, das vor allem in der Boulevardpresse ausgiebig diskutiert wurde, kam damit zu einem vorläufigen Ende.
Der 28-jährige Angeklagte hat insgesamt vier Kinder mit seiner 21-jährigen Schwester gezeugt. Die beiden wuchsen getrennt auf und lernten sich erst vor fünf Jahren kennen und lieben.
Zwei der Kinder gelten als geistig zurückgeblieben. Der gut gemachte Wikipedia-Artikel zum Thema Inzest erläutert u.a. die biologischen Aspekte und erklärt, warum es beim Inzest mit Fortpflanzung eher zu Erbkrankheiten kommen kann.
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