Baby trotz Verhütung: Arzt muß zahlen
Markus Niesen | 6. Feb 2006 | Schwangerschaft
Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte am vergangenen Freitag einen Mediziner zur Zahlung von Unterhaltsleistungen an eine junge Frau, die sich bei ihm in der Praxis ein langwirkendes Verhütungsmittel in einem Plastikröhrchen oberhalb der Ellenbeuge unter die Haut einsetzen ließ. Die Frau wurde trotz des Kontrazeptivums schwanger.
Interessanterweise steht nach dem Urteil des Gerichts auch dem nicht ehelichen Partner der Frau ein Schadenersatzanspruch gegen den Mediziner zu. Denn die ärztliche Behandlung zur Empfängnisverhütung soll nicht nur die Frau vor einer Schwangerschaft, sondern auch ihren Partner vor möglichen Unterhaltslasten schützen.
Mit diesem Urteil können Eltern für ein ungewolltes Kind Schadenersatz vom Frauenarzt verlangen, wenn ihm bei der Verhütungsbehandlung der Frau ein Fehler unterlaufen ist.
Es spielt dabei keine Rolle, ob die Eltern des Kindes verheiratet sind oder nicht: "Gemeinsam geplante Empfängnisverhütung ist kein Privileg ehelicher oder nichtehelicher Lebensgemeinschaft", argumentierte das Oberlandesgericht.
Das Aktenzeichen und mehr zu diesem Urteil findet man bei der Frankfurter Rundschau.
Update (10.02.07):
Der verlinkte Artikel mit dem Aktenzeichen des Urteils in der Frankfurter Rundschau befindet sich mittlerweile im kostenpflichtigen Archiv und ist erst gegen Zahlung einer Gebühr abrufbar.
Update (11.02.07):
Einen Link zum kompletten Urteil inkl. der Kosten und Unterhaltsätze befindet sich in den Kommentaren.
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