Baby trotz Sterilisation
Markus Niesen | 5. Okt 2006 | Gesundheit
Hat ein Mann nach der Durchtrennung seiner Samen-leiter einen Unterhaltsan-spruch gegenüber seinem Arzt, wenn im Jahr darauf seine Frau ein gesundes Baby zur Welt bringt?
In Belgien, Spanien, Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden wird der Schadenersatz in der Frage Baby trotz Sterilisation für ein gesundes Kind bejaht, in Frankreich, Italien, Schottland oder Dänemark hingegen abgelehnt.
In Österreich hat der Oberste Gerichtshof in einem solchen Fall nun eine aufsehenerregende Entscheidung getroffen:
"Die Geburt eines gesunden, wenn auch unerwünschten Kindes bedeutet keinen Schaden im Rechtssinne", begründete das Gericht im Urteils-Text. Der Oberste Gerichtshof argumentierte vor allem damit, dass sich Belastungen und Freuden durch das Kind ausgleichen und nicht aufgerechnet werden könnten.
Die Ablehnung der Klage ist umso bemerkenswerter, weil der Oberste Gerichtshof erst vor einigen Monaten in einem anderen Fall, der ebenfalls zum Themenkreis "Kind als Schaden" gehört, anders entschieden hatte:
Damals wurde einer Mutter der gesamte Unterhalt zugesprochen, weil der Arzt sie nicht über eine mögliche Behinderung des Kindes aufgeklärt hatte.
Wenn man die beiden Fälle miteinander vergleicht, dan gewinnt man schnell den Eindruck, dass das oberste österreichiche Gericht zwischen behindertem Leben einerseits und gesundem, aber ungewolltem Leben andererseits unterscheidet. Nur ersteres wird als Schaden gesehen.
Auch wenn das Gericht explizit darauf hingewiesen hat, dass mit diesem Urteil keine Diskriminierung beabsichtigt ist, so bleibt dennoch ein fader Beigeschmack bei dieser Entscheidung zum Thema "Baby trotz Sterilisation".
Die gesamte Geschichte, ein Interview mit einer Zivilrecht-Expertin und die aktuelle Rechtslage in Österreich gibt es auf diepresse.com.
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