Copyright auf Bildern
Markus Niesen | 20. Mär 2007 | Sonstiges
Die meisten Bilder auf dem Baby-Blog stammen entweder aus unserem privaten Archiv, von irgendwelchen Foto-CDs oder von großen Bildarchiven im Internet.
Während man sich bei eigenen Bildern keine Gedanken um die Verwendung auf der eigenen Website machen muss, gibt es bei Foto-CDs und bei "Stock Photo"-Websites immer irgendwelche Nutzungsbedingungen zu beachten, um nicht das Copyright des Urhebers zu verletzen. In der Regel haben bei diesen beiden Vermarktungsoptionen die Fotografen jedoch auf alle Rechte an den Bildern verzichtet, so dass man diese problemlos einsetzen kann.
Manchmal bedienen wir uns hier auf dem Baby-Blog auch in den Pressemappen der Hersteller und bearbeiten deren Fotos so, dass wir sie hier einsetzen können.
Ab und zu erstellen wir auch ein kleines Bildschirmfoto von der Website, die wir gerade vorstellen, und verlinken dieses direkt mit der entsprechenden Homepage.
In einigen Fällen findet man aber auf Websites, über die man eigentlich berichten wollte, im Impressum auch Aussagen wie diese:
Sofern nicht anders vermerkt, unterliegen alle Texte, Grafiken und Fotos unserem Copyright ©. Alle hier veröffentlichten Texte und Abbildungen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung weder nachgedruckt, vervielfältigt, in andere Webseiten eingebunden, noch in Archiven, Sammlungen oder anderen Publikationen gleich welcher Art verwendet werden - dies stellt eine Urheberrechtsverletzung und damit einen Straftatbestand dar.
Ich kann jeden verstehen, der ein solches Satzungetüm auf seine Website setzt. Genausogut habe ich überhaupt kein Problem damit, wenn jemand ein Wasserzeichen oder sonst etwas verwendet, um seine Kreationen vor Bilderdieben zu schützen.
Aber der oben von mit fett markierte Satzbestandteil ist meines Erachtens geschäftsschädigend:
Es muss jedem Websitebetreiber klar sein, dass er mit einem solchen Satz im Impressum eine absolut unnötige Hürde vor irgendwelche positiven Veröffentlichungen über seine Produkte und Dienstleistungen stellt!
Viele Dinge lassen sich mit einem dazu passenden Bild schnell und einfach erklären. Wo man ansonsten zur Beschreibung eines Gegenstands endlose lange Sätze verwenden müsste, reicht oft ein einfaches Bild, um allen Lesern unmittelbar klar zu machen, um was es geht.
Doch ich halte es für absolut praxisfremd vorher eine schriftliche (!) Genehmigung zur Veröffentlichung des Bildes einzuholen. Im Zweifelsfall gehen mit einer solchen Formulierung im Impressum zahlreiche wohlwollende Berichterstattungen über das eigene Produkt den Bach runter.
Im Baby-Umfeld findet man Sätze dieser Art am ehesten auf Websites für Bauchmasken und Baby-Fotografien.
Mir ist klar, dass ausgerechnet deren Künstler/-innen ein besonders schützenswertes Gut erstellen, aber komplizierte Klauseln im Kleingedruckten einer Website helfen den Kreativen nicht wirklich weiter.
Denn letztendlich hat jedes einzelne von mir übernommene Bild auf anderen Websites das Potential, mögliche Interessenten auf mich aufmerksam zu machen. Solange das Foto vernünftig attributiert ist und nicht auf einen fremden Zweck hinweist, hätte ich mit der Veröffentlichung überhaupt kein Problem.
Letztendlich würde ich nur dann mein Copyright schützen wollen, wenn auf einer anderen Website damit kommerzielle Interessen verfolgt werden, die nicht unbedingt in meine Richtung laufen.
Alles andere wäre mir reichlich egal.
Was meint Ihr? - Sehe ich das mit dem Copyright auf eigenen Bildern zu lässig oder gibt es tatsächlich Anwendungsfälle, in denen Formulierungen wie oben durchaus Sinn machen?
Top-Tipp: Limango - Einkaufsgemeinschaft für junge Familien!
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6 Kommentare
Eine gute Alternative zum traditionellen Copyright bieten die Lizenzen von Creative Commons.
Bei diesen erlaubt man explizit die Nutzung der eigenen Werke; kann jedoch noch immer festlegen, unter welchen Bedingungen. Z.B. dass immer der Urheber genannt werden muss, dass Änderungen nicht erlaubt sind oder dass z.B. eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen werden muss.
Allein dadurch, dass die Erlaubnis zum Verwenden des Werke explizit im vorhinein gegeben wird, sinkt die Hemmschwelle, die Werke auch zu verwenden und bspw. Werbung damit zu machen. Schließlich fällt das Risiko weg, von einem bei Erstellung des Werkes oft noch unbekannten Urhebers bei Erfolg verklagt zu werden.
Ein Rechteinhaber, der sich nicht groß mit dieser Materie auseinandersetzen will, wird sich wohl immer für die schnellere Variante entscheiden und mit der großen Keule auf alle einschlagen, die sich nicht an seine Copyright-Bestimmungen halten.
Ich gebe dir übrigens in allen Punkten Recht!
Gruß Arno
www.lederscheune.de
info@lederscheune.de
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