Schnuller-Diebstahl: Oma oder Enkelkind?
Markus Niesen | 20. Feb 2008 | Sonstiges
Ein seltsamer Schnuller-Diebstahl wurde in diesen Tagen beim Amtsgericht Düseldorf verhandelt. Es geht um eine Doppelpackung Schnuller im Wert von 2,59 Euro, die aus einem Drogeriemarkt entwendet wurde.
Die 63-jährige Großmutter behauptet, dass ihre 2-jährige Enkelin die Packung selbst aus dem Regal genommen habe. Sie will nicht bemerkt haben, dass plötzlich ein nagelneuer Schnuller im Mund ihrer Kleinen steckte und kann auch nicht erklären, wie das zweite Exemplar unbemerkt in den Kinderwagen kam.
Eine Verkäuferin des Drogeriemarktes will aber beobachtet haben, dass die Oma die Packung von einem Warenständer in anderthalb Metern Höhe genommen hat und ihrer Enkelin in den Kinderwagen gegeben hat. Das Kind soll die Packung aufgerissen haben und sich den ersten Schnuller gleich in den Mund gesteckt haben.
Auf rp-online.de kann man die ganze Geschichte lesen und u.a. erfahren, warum das Gericht der Aussage der Verkäuferin vertraute und die Oma wegen Ladendiebstahl zu einer Strafe von 700,- Euro verurteilte.
Viel interessanter ist jedoch, was der Verteidiger der Angeklagten aus diesem Prozess macht und wie er den Prozess über den Schnuller-Diebstahl in Höhe von 2,59 Euro geschickt ausweitet!
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1 Kommentar
LG Petra
http://fuchsclan.wordpress.com
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